Die europäische Datenverordnung (Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854) gilt seit 12. September 2025. Sie regelt, wer auf Daten zugreifen darf, die vernetzte Produkte und damit verbundene Dienste erzeugen, und erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Anbietern. Ein Jahr nach Geltungsbeginn wird die nächste Stufe wirksam: Ab 12. September 2026 müssen neu in Verkehr gebrachte vernetzte Produkte so gestaltet sein, dass Nutzer auf die erzeugten Daten einfach, sicher und, soweit technisch möglich, direkt zugreifen können („Access by Design“).
Was das für Hersteller bedeutet
Wer Maschinen, Anlagen, Geräte oder Fahrzeuge mit Datenerfassung herstellt, muss den Datenzugang konstruktiv vorsehen und vor Vertragsschluss darüber informieren, welche Daten erzeugt werden und wie darauf zugegriffen werden kann. Nutzer können verlangen, dass die Daten ihnen oder einem Dritten, etwa einem unabhängigen Wartungsdienstleister, bereitgestellt werden. Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt, müssen aber konkret benannt und durch Maßnahmen gesichert werden. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten Ausnahmen, sofern sie nicht im Auftrag größerer Unternehmen handeln.
Was das für Anwender bedeutet
Unternehmen, die vernetzte Maschinen einsetzen, erhalten einen Anspruch auf die Daten, die diese Maschinen erzeugen. Das eröffnet Spielraum: eigene Auswertungen, Auswahl des Wartungspartners, Zusammenführung von Daten verschiedener Hersteller. Zugleich regelt der Data Act, dass Cloud-Anbieter den Wechsel zu einem anderen Anbieter nicht unangemessen erschweren dürfen; Wechselentgelte werden schrittweise abgeschafft.
Verbindung zu KI-Projekten
Viele KI-Anwendungen in der Produktion, etwa zur vorausschauenden Wartung oder Qualitätsprüfung, scheitern bisher daran, dass die Maschinendaten beim Hersteller liegen. Der Data Act verbessert die Ausgangslage für Anwender spürbar. Für Hersteller wird umgekehrt die Frage wichtiger, welche datenbasierten Dienste sie selbst anbieten, bevor es Dritte tun.
Was Sie jetzt tun sollten
Als Hersteller: Produkte mit Datenerzeugung identifizieren; Schnittstellen, Informationspflichten und Vertragsklauseln (Datenlizenz, Geschäftsgeheimnisse) bis September 2026 anpassen.
Als Anwender: Prüfen, welche Daten Ihre Maschinen erzeugen und ob Sie darauf Zugriff haben; Cloud-Verträge auf Wechsel- und Kündigungsklauseln durchsehen.
