Marketing
Warum das Thema auch für Zulieferer zählt
Viele Unternehmen der Region leben von langjährigen Geschäftsbeziehungen und verstehen ihre Website als Visitenkarte. Zwei Entwicklungen ändern das: Einkäufer recherchieren neue Lieferanten zunehmend online, bevor sie Kontakt aufnehmen, und Fachkräfte informieren sich über Arbeitgeber zuerst im Netz. Eine Website, die Leistungen, Referenzen und offene Stellen verständlich darstellt, ist damit ein Teil von Vertrieb und Personalgewinnung.
Was sich mit KI-Suche verändert
Neben der klassischen Suchmaschine beantworten KI-Assistenten Fragen direkt und nennen dabei Quellen. Ob ein Unternehmen dort auftaucht, hängt davon ab, ob seine Inhalte klar strukturiert, fachlich konkret und maschinenlesbar sind. Für B2B-Unternehmen heißt das: weniger Werbetexte, mehr nachvollziehbare Information zu Leistungen, Verfahren, Einsatzgebieten und Ansprechpartnern.


Barrierefreiheit als Pflicht
Seit 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet unter anderem Onlineshops und Buchungsangebote für Verbraucher zur Barrierefreiheit; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Auch wo keine Pflicht besteht, verbessert Barrierefreiheit die Nutzbarkeit und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen.
Worauf es ankommt
- Eine Website, die auf dem Smartphone schnell lädt und die wichtigsten Fragen auf den ersten Blick beantwortet: Was machen Sie, für wen, wo, wie erreicht man Sie.
- Inhalte, die Fachfragen beantworten, statt Leistungen nur aufzuzählen.
- Ein gepflegtes Unternehmensprofil bei Google und in den für Ihre Branche relevanten Verzeichnissen.
- Messbare Ziele: Anfragen, Bewerbungen, Rückrufe – nicht Besucherzahlen.
Beim Event StartDigital 2026 behandeln Vorträge von Florian Wassel (B2B-Marketing) und Marcus Eberlei (Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Suche) diese Fragen.

// Kurzcheck
Sechs Fragen an Ihre Website
Haken Sie ab, was auf Ihre Website zutrifft. Die Auswertung erscheint sofort und wird nirgends gespeichert.
Seit 28. Juni 2025 gilt zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet unter anderem Onlineshops und Buchungsangebote für Verbraucher zur Barrierefreiheit; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.