Cybersecurity
Die Lage
Nach der Studie „Wirtschaftsschutz 2025“ des Branchenverbands Bitkom entstand der deutschen Wirtschaft binnen eines Jahres ein Schaden von 289 Milliarden Euro durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage; rund 70 Prozent davon gehen auf Cyberangriffe zurück. Ein Drittel der befragten Unternehmen war von Ransomware betroffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik registrierte 2025 im Schnitt 119 neue Schwachstellen pro Tag. Kleine und mittlere Unternehmen sind dabei kein Randthema, sondern das häufigste Ziel, weil sie seltener über eigene Sicherheitsteams verfügen.
Lagebild in Zahlen
Warum das kein Großunternehmen-Thema ist
289Mrd. €
Schaden für die deutsche Wirtschaft binnen eines Jahres durch Datendiebstahl, Spionage und Sabotage
70%
davon gehen auf Cyberangriffe zurück
33%
der befragten Unternehmen waren von Ransomware betroffen
119/ Tag
neue Schwachstellen registrierte das BSI 2025 im Durchschnitt
Bitkom, Studie „Wirtschaftsschutz 2025“; Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Lagebericht 2025.
NIS-2: Wer betroffen ist
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist in Deutschland seit 6. Dezember 2025 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz in 18 Sektoren zu Risikomanagement, Meldepflichten und Registrierung beim BSI. Zu den Sektoren gehören unter anderem Maschinenbau, Fahrzeugbau, Lebensmittelproduktion, Chemie, Logistik und digitale Dienste, also Branchen, die in der Region stark vertreten sind. Die Geschäftsleitung haftet persönlich und muss sich schulen lassen. Bußgelder reichen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des Umsatzes.
Auch Unternehmen, die selbst nicht unter das Gesetz fallen, spüren es: Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern und fragen bei Zulieferern entsprechende Nachweise ab.

// Wegweiser
Sind Sie von NIS-2 betroffen?
Drei Fragen, eine erste Einordnung. Das ersetzt keine Rechtsprüfung, zeigt Ihnen aber, ob Sie sich mit dem Thema befassen müssen.
Arbeitet Ihr Unternehmen in einem der 18 Sektoren des NIS-2-Umsetzungsgesetzes?
Dazu gehören unter anderem Maschinenbau, Fahrzeugbau, Elektrotechnik, Chemie, Lebensmittelproduktion, Logistik, Abfall- und Wasserwirtschaft, Gesundheit sowie digitale Dienste.
Hat Ihr Unternehmen mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz?
Maßgeblich ist die Gesamtzahl im Unternehmen, nicht am einzelnen Standort. Eines der beiden Kriterien genügt.
Beliefern Sie Unternehmen, die selbst unter NIS-2 fallen?
Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette absichern und fragen Nachweise bei Zulieferern ab – oft schon im Ausschreibungsverfahren.
Grundmaßnahmen, die jeder Betrieb umsetzen sollte
- Mehrfaktor-Authentifizierung für alle Zugänge von außen und für Administratoren.
- Backups nach der 3-2-1-Regel: drei Kopien, zwei Medien, eine außer Haus oder offline, regelmäßig auf Wiederherstellbarkeit getestet.
- Zeitnahes Einspielen von Sicherheitsupdates; keine Systeme ohne Herstellersupport im Netz.
- Ein Notfallplan auf Papier: Wer ist zu erreichen, wenn nichts mehr geht, welche Systeme haben Vorrang, wer informiert Kunden und Behörden.
- Regelmäßige Sensibilisierung der Mitarbeitenden, insbesondere zu Phishing.
- Prüfung einer Cyberversicherung und der Anforderungen, die der Versicherer stellt.
