Die europäische KI-Verordnung (AI Act) gilt stufenweise seit 2024. Im Sommer 2026 hat die EU mit der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung nachgesteuert und vor allem die Fristen für Hochrisiko-Anwendungen verschoben. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ändert das weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen: Die Pflichten, die sie tatsächlich betreffen, gelten bereits.
Was verschoben wurde
Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III der Verordnung, etwa Software zur Vorauswahl von Bewerbungen oder zur Kreditwürdigkeitsprüfung, sollten ursprünglich ab 2. August 2026 den vollen Anforderungen unterliegen. Dieser Termin wurde auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Für KI, die in regulierte Produkte eingebaut ist, zum Beispiel in Maschinen oder Medizinprodukte (Anhang I), gilt nun der 2. August 2028. Neu eingeführt wurde außerdem die Kategorie der „Small Midcaps“ mit vereinfachten Dokumentationspflichten.
Was bereits gilt
KI-Kompetenz (Artikel 4). Seit 2. Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, Maßnahmen ergreifen, damit ihre Mitarbeitenden über ausreichende Kenntnisse im Umgang damit verfügen. Die Omnibus-Verordnung stellt klar, dass es um angemessene Maßnahmen geht, nicht um einen garantierten Wissensstand. Praktisch heißt das: eine Schulung, die zum Einsatzzweck passt, und eine Dokumentation, wer wann geschult wurde.
Transparenz (Artikel 50). Seit 2. August 2026 müssen Personen, die mit einem KI-System interagieren, darüber informiert werden, sofern das nicht offensichtlich ist. Das betrifft Chatbots im Kundenservice. KI-generierte oder manipulierte Bilder, Audio- und Videoinhalte müssen als solche gekennzeichnet werden. Wer also einen Chatbot auf der Website betreibt oder KI-Bilder in der Werbung nutzt, ist betroffen.
Warum das fast alle trifft
Nach Erhebungen des Branchenverbands Bitkom nutzten Anfang 2026 rund 41 Prozent der Unternehmen ab 20 Beschäftigten Künstliche Intelligenz, weitere 48 Prozent planen oder diskutieren den Einsatz. In den meisten Fällen handelt es sich um Textgenerierung und Assistenzfunktionen in Standardsoftware. Genau diese Anwendungen fallen unter Artikel 4 und, sobald Kunden damit in Kontakt kommen, unter Artikel 50.
Was Sie jetzt tun sollten
- Erfassen Sie, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Unternehmen genutzt werden, einschließlich der Funktionen in Office-, CRM- oder ERP-Software.
- Schulen Sie die Mitarbeitenden, die damit arbeiten, und dokumentieren Sie das.
- Kennzeichnen Sie Chatbots und KI-generierte Inhalte im Kundenkontakt.
- Prüfen Sie, ob eigene Produkte KI-Komponenten enthalten, die unter Anhang I fallen könnten. Dann ist die Frist August 2028 relevant, und die Vorbereitung dauert.
